Adwords vor Gericht: BGH entscheidet über die Verwendung von Markennamen

Stellen Sie sich vor, Sie geben den Namen Ihrer Marke bei Google ein (was Sie ohnehin gelegentlich tun sollten, Stichwort Reputation Management, aber dazu später mehr) - und in der Google-Adwords-Liste am rechten oder oberen Bildschirmrand erscheint die Anzeige Ihres Wettbewerbs.

Ob das zulässig ist, liegt als Entscheidungsfrage gerade dem BGH vor. Die Verwendung von Markennamen im Internet ist ein ohnehin umstrittenes Thema - und so darf man gespannt sein, wie die Entscheidung ausfallen wird.

Gefunden bei: Frankfurter Rundschau online.



Eingestellt am 12.10.2008 von *Die Webkönigin*
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3 Kommentare zum Artikel "Adwords vor Gericht: BGH entscheidet über die Verwendung von Markennamen":

Trackback von Piano am 30.10.2009
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