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Das sollten alle Werbetexter bei Websites beachten: Datenschutzhinweise
Aus der unendlichen Reihe "rechtliche Fallstricke im Web" heute der Beitrag "Datenschutzhinweise bei Google Analytics". Google Analytics wissen nicht nur Werbetexter als wichtiges Webcontrolling Tool zu schätzen. Man erhält wichtige Informationen zur Herkunft der Besucher, Bounce-Back-Rate und insgesamt zum Erfolg der eigenen Website.
Weil dabei allerdings zum Beispiel die IP-Adresse des Besuchers gespeichert wird (sofern dieser nicht anonym reist, siehe Webkönigin-Tipp zur Impressumspflicht), verlangen Telemediendienstgesetz und Bundesdatenschutzgesetz einen entsprechenden Hinweis auf der Website. Gut, dass Google selbst schon einen Formulierungsvorschlag für Werbetexter und Websitebetreiber liefert. Wenn Sie diesen Hinweis einfach kopieren und zum Beispiel im Impressum unterbringen, dann sind Sie zumindest zu diesem Aspekt auf der sicheren Seite.
Gefunden bei: Bundesverband der Digitalen Wirtschaft e.V.
Eingestellt am 14.10.2008 von *Die Webkönigin*
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