Impressumspflicht: Wie wasserdicht ist Ihre Anbieterkennzeichnung?

Warum gibt's eigentlich die Impressumspflicht, trifft diese auch für Ihr Web-Angebot zu und wenn ja, wie muss das Impressum formuliert sein, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen? Das Bundesjustizministerium hat sich dieser Frage angenommen und jetzt einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht:

Zur entsprechenden Website des Bundesjustizministeriums geht's hier.
Gefunden bei: Pixelgangster
Dort findet sich auch ein interessanter Link zum Thema Urheberrecht zur Zentrale für politische Bildung.



Eingestellt am 13.10.2008 von *Die Webkönigin*
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)