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Was nun: Muss die Anbieter-Telefonnummer rein ins Impressum - oder nicht?
Darüber hatten deutsche Gerichte unterschiedliche Auffassungen, schreibt Unternehmer.de. Betroffen sind Unternehmen, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbieten. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass E-Mail und ein elektronisches Kontaktformular völlig ausreichen.
Eingestellt am 12.11.2008 von *Die Webkönigin*
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