Was für eine Freude, das neue Handelsblatt online aufzuschlagen und das eigene Buch in einer illustren Liste wiederzufinden. Ein großes Dankeschön an alle Leserinnen und Leser, die das möglich gemacht haben!
Wenn Sie mal reinschmökern möchten, laden Sie sich doch hier gerne das erste Kapital gratis herunter – ich wünsche Ihnen eine gute, unterhaltsame Information!
Dance Party: Machen Sie aus einem guten Morgen einen noch besseren – mit einer Dance Party! Aber Achtung, „What you see is going to be intense“, sagt ihr Erfinder Sean Stephenson. (Videolänge 3:28 Min.)
Die Wahrheit über Motivation: „Kein Wunder, dass die Motivation immer dann fehlt, wenn man sie braucht“, sagt Mel Robbins, Entdeckerin der 5-Seconds-Rule. „Wir Menschen sind nicht dafür gemacht, herausfordernde – lies: gefährliche – Situationen in Angriff zu nehmen. Unser Hirn will Sicherheit und Ruhe.“ Wie man trotzdem große Ziele erreicht, erzählt sie in diesem Video (Dauer 22:11 Min.)
Fake-Meetings: Am Dienstag war ich Interviewgast bei Angelika Neuman, Coach für Frauen in Führungspositionen. Unser Thema: mehr erreichen in weniger Zeit. Ich war neugierig und habe Angelika gefragt, was denn in Unternehmen der größte Zeitkiller sei. Ihre Antwort: Meetings! Da passt dieser Artikel von Michael Hyatt ganz gut dazu: How to prevent Fake-Meetings.
Ebenfalls störend: Die neuen Anzeigen zwischen zwei Serienepisoden auf Netflix. Diese Unterbrechungen lassen sich ganz leicht abstellen, hier steht, wie’s geht.
Apropos Zeit totschlagen: So überlebt man lange Flüge.
Bücher lesen auf Instagram: Die New York Public Library bring Bücher als Instagram Story. Was für eine zauberhafte Idee. Los geht’s mit Alice im Wunderland. Einfach auf den bunten Ring um das Profilfoto der Bücherei klicken und loslesen.
Social-Media-Kritik: Cal Newport gilt ja als Erfinder der Deep Work – und als Kritiker des Social Webs. Er hat in diesem Artikel alle Argumente gegen Social Media zusammengefasst und Vorschläge für wichtige Rahmenänderungen entwickelt. Interessant.
Neulich hatte ich die eMail einer angenehm schockierten Kundin in der Inbox.
Sie schrieb: „Zwei 10 Minuten-Calls mit Interessenten, zwei Kunden, das gibt es doch nicht! Die waren ganz happy. Mein Erfolg von heute ist der Verkauf eines fallbezogenen Trainings mit anschließender Wegbegleitung. Die waren offen dafür. Wow, jetzt habe ich den Mut für die Altkunden und die Buchbesteller! Bitte freue Dich mit mir! Dir ein großes Danke für die Ermutigung, das Vorantreiben…“
Letztes Jahr habe ich mich zum ersten Mal getraut, nur noch 4 Tage pro Woche zu arbeiten. Die Folge: Ich habe den höchsten Umsatz und das beste Ergebnis in meiner fast 20-jährigen Selbstständigkeit erwirtschaftet. Und das fühlt sich verdammt gut an! Wenn Sie wissen möchten, wie ich das gemacht habe (und wie Sie das ebenfalls schaffen können!), dann ist das hier für Sie interessant: Nächste Woche startet eine neue Fallstudiengruppe zur wissenschaftlich fundierten 4-Tage-Woche. Ich suche nach einer Handvoll Teilnehmerinnen, um vor dem offiziellen Launch erfolgreiche Fallstudien zu entwickeln. Read More
Die kurze Antwort lautet: ja. Die lange Version: An sich wären nur Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet, genau aufzuschreiben, welche personenbezogenen Daten (nur um die geht’s) sie von wem übernehmen oder produzieren (lassen) und speichern. Deshalb wähnte ich mich ja fälschlicherweise lange auf der sicheren Seite. Doch sobald Sie nicht nur gelegentlich personenbezogene Daten erfassen, greift diese Vorschrift auch für Sie und mich. Vorneweg können Sie einen Blick auf dieses sehr fundierte PDF des Branchenverbands bitkom zum Thema werfen (Achtung, vorher eine schöne Tasse Kaffee oder Tee aufbrühen, das Dokument hat immerhin 46 Seiten!). Oder Sie lesen durch diesen Artikel, der meine eigenen Erfahrungen beschreibt. Read More
Newsletter sind die bösen Buben im Marketing, nicht wahr? Viele fühlen sich belästigt, und das nicht ohne Grund: Schon immer haben unkundige Absender dieses wertvolle Instrument übel missbraucht (und werden dafür nach meiner festen Überzeugung in der Hölle schmoren!). In den letzten Wochen ging dann regelrecht ein eMail-Tsunami über die Inboxen dieses Landes nieder. Von der Liebe zum Schutz unserer Daten war die Rede – abgesendet von Menschen, denen wir nie die Erlaubnis zur Ansprache gegeben haben. Dabei war es schon immer verboten, ohne das explizite Einverständnis, dokumentiert im klassischen Double-Optin-Verfahren, eMails zu verschicken. Was tun, wenn Sie eMail-Adressen haben, über deren rechtlich saubere Verwendbarkeit Sie unsicher sind? Worauf sollten Sie in Zukunft achten? Dazu soll Ihnen dieser Artikel eine Einschätzung geben.
Dieser Aspekt der DSGVO-Umsetzung ist am wenigsten bekannt. Viele meiner Kundinnen sagen deshalb auch ganz schnell: „Brauch‘ ich nicht, schließlich sammle ich auf der Webseite außer eMail-Adressen keine kundenbezogenen Daten!“. Leider ist das nicht richtig. Denn durch die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie Hosting-Services, Webdesignern, Cloud-Diensten oder Newsletter-Anbietern gewähren sie diesen Unternehmen Zugriff zum Beispiel auf die IP-Adresse ihrer Besucher. Dieser Artikel zielt weniger auf die genaue Definition der Auftrags(daten)verarbeitung ab. Dazu finden Sie hier eine fundierte Abhandlung. Hier möchte ich zeigen, wie ich selbst vorgegangen bin. Dazu habe ich diese Checkliste genutzt, die ich Ihnen sehr ans Herz legen möchte, zumal sie regelmäßig aktualisiert wird.
Gestern habe ich mich hier mit dem Update von Facebook-Pages und ihrer Integration in unsere Internetauftritte beschäftigt. Heute nehme ich Sie gerne mit zu meinen „Renovierungsarbeiten“, die ich auf dieser Webseite im Hinblick auf die berühmt-berüchtigte Datenschutz-Grundverordnung vorgenommen habe. Das ist ein wenig überschaubarer, braucht aber möglicherweise die Unterstützung Ihres Webdesigners. Dann kann es Ihnen wie mir gehen, und Sie müssen sich ein paar Tage gedulden. In der Zwischenzeit können Sie die Website-Checkliste für Ihren eigenen Internetauftritt gegenlesen: Read More
„Manchmal habe ich das Gefühl, auf meine Internet-Präsenzen wie die Mutter auf ihr Junges aufpassen zu müssen“. So habe ich noch vor ein paar Tagen meine Artikelserie über meinen Umgang mit der DSGVO eingeleitet. Und gestern war es dann schon so weit: Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil alle Betreiber von Facebook-Fanpages mit in die Haftung für eventuelle Verstöße der Plattform gegen den Datenschutz genommen. Heißt konkret: Wer eine Facebook-Page betreibt, riskiert Abmahnungen, die leicht mit 5.000,00 Euro oder mehr zu Buche schlagen. Der folgende Artikel gilt also nur für Unternehmer, die dieses Risiko eingehen möchten, weil sie entsprechende Umsätze über ihre Page generieren. Allen anderen empfehle ich, zumindest vorübergehend ihre Page zu verbergen.
Vor ein paar Tagen saß ich mit einer Freundin beim Businesslunch im wunderbaren Brenners in der Münchner Maximilianstraße.Wir hatten uns einen kleinen, feinen Ecktisch reserviert und waren ins Gespräch vertieft. Da näherte sich der Ober und nahm unsere Getränkebestellung auf – sehr freundlich, sehr zugewandt. Dabei habe ich eine inspirierende Einstellung zum Thema Verkaufen kennengelernt.
Mein Name ist Monika Thoma und ich helfe Unternehmerinnen über 40 dabei, mehr zu verdienen oder weniger zu arbeiten. Dazu biete ich Vorträge, ein Buch, die Facebook-Gruppe Leading Ladies Business Lounge und persönliches Mentoring an. Ich liebe die Kombination aus tiefen Einsichten, klaren Strategien und einfühlsamer Begleitung. Mein Motto: Je erfolgreicher wir werden, umso mehr kommt es darauf an, wer wir sind und nicht, was wir tun.
Jetzt reinschmökern:
Sichere Umsätze in unsicheren Zeiten? Lassen Sie uns kurz und unverbindlich dazu sprechen, ob ich Ihnen dabei helfen kann: